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Für jeden Auftrag gelten diese AGB`s von MAT. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die MAT Paket- und Expressdienst. Die Fahrer sind zur Entgegennahme oder Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen nicht bevollmächtigt.
1. Allgemeines
Geltungsbereich für unsere nationalen Tarife und Konditionen ist die Bundesrepublik Deutschland bis Festlandsende. Für die Zustellung von Sendungen auf die Inseln oder Sonderzonen berechnen wir einen Aufschlag pro Sendung, wobei keine Laufzeitgarantie gegeben wird. Gleiches gilt für die Zustellung oder Abholung in Sonderzonen, wie Berghütten, Zollbezirken oder Fußgängerzonen.
Vertragspartner sind der Auftraggeben (nur von gewerbliche Kunden werden Aufträge angenommen) und MAT. MAT wird die Besorgung der Beförderung von Sendungen für den Auftraggeber übernehmen. Die Beförderung erfolgt über das MAT System oder/und durch dritte. Der Vertrag kommt spätestens mit der Übernahme der Sendung zu stande. Ergänzend zu HGB §408 und §409 ist der Frachtauftrag auch ohne Unterschrift es Absenders als erteilt anzusehen. Hierzu zählen insbesondere Frachtaufträge die der Kunde am Telefon oder online erteilt.
2. Von der Beförderung ausgeschlossene Güter
Folgende Güter sind von der Beförderung ausgeschlossen:
Edelmetalle, Edelsteine, gerahmte und/oder verglaste Bilder, empfindliche Glasgebilde, Waren deren Wert 5000 Euro überschreiten, Bargeld, Wertpapiere, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Unikate, leichtverderbliche Güter, lebende Tiere, Möbel sowie sterbliche Überreste, Schusswaffen, Güter deren Inhalt oder Gestaltung gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
3. Frankatur
Wir fertigen grundsätzlich "frei Haus" Sendungen ab. Der Versender/der Auftraggeber haften für alle Speditionsentgelte und Frachtraten gesamtschuldnerisch. Transportdienstleistungen auf Rechnung sind nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung möglich. Zahlt bei einer "Unfrei Sendung" der Empfänger nicht, wird MAT dem Absender die Rechnung für den Transport stellen.
4. Nachnahme
Nachnahmeaufträge werden nur auf der Grundlage eines besonderen, schriftlichen Rahmenvertrages akzeptiert. Eine, ohne Beachtung dieser Form, im Einzelfall erteilte Nachnahme- anweisung verpflichtet die MAT Paket- und Expressdienst nicht zur Erhebung der Nachnahme.
5. Kosten
Maßgeblich für die Frachtentgelte pro Auftrag sind unsere jeweils gültigen Vereinbarungen / schriftlichen Angebote mit dem Auftraggeber. MAT Paket- und Expressdienst sendet Ihnen gerne auf Wunsch Tarifunterlagen/ ein Angebot zu. Zusatzkosten wie Maut, Fähre oder Zölle sind durch den Absender zu tragen. MAT kann keine Angaben machen zu Zollgebühren, Zöllen oder sonstigen Gebühren, die im Empfangsland entstehen können. Wird eine Sendung, aus welchen Gründen auch immer, an den Absender zurück geschickt, trägt dieser die Kosten für den Rücktransport und eventuell anfallenden Gebühren. Dem Frachtpreis werden automatisch Kerosinzuschlag, Dieselzuschlag, Sicherheitsgebühr und Transportversicherung zugeschlagen. Die aktuellen Konditionen können während der normalen Geschäftszeiten an der Hotline erfragt werden.
6. Laufzeiten
Wird die vereinbarte Laufzeit nicht eingehalten, bestimmt sich die Höhe des Speditionsentgeltes/ Frachtentgeltes nach dem tatsächlich erbrachten Service. Dieses gilt nicht bei Auslieferungsverzögerungen, die durch höhere Gewalt (z.B. Witterung, Straßensperrung, Streik, Aussperrung, behördliche Hindernisse, Zollabfertigung oder Grenzwartezeiten, usw.), fehlende oder mangelnde Dokumentation (z. B. falsch ausgefüllte Speditionsaufträge, fehlende oder falsche Markierung mit Aufklebern je nach Serviceart), nachträgliche Verfügungen des Absenders oder Anweisungen des Empfängers, die den Transportablauf unmittelbar beeinflussen, verursacht werden. Je nach Serviceart gilt die vereinbarte Laufzeit von Montag bis Freitag ab Übernahmetag. Bei einer Serviceanforderung ohne Laufzeitvorgabe gilt die Regellaufzeit.
7. Kostenverantwortung
Die Kosten, die bei einer Annahmeverweigerung durch den Empfänger oder die für den zweiten Zustellversuch an dieselbe Adresse, sowie bei einer Tourenumverfügung (z. B. wegen einer falschen Adresse) entstehen, trägt der Auftraggeber. Ist der Empfänger mehr als 5 Werktage nicht annahmebereit, so werden entstehende Lagerkosten ebenfalls dem Auftraggeber belastet. Diese gilt auch, wenn der Frachtpreis schon bei Abholung der Sendung bezahlt wurde.
8. Rechnungen/Zahlungsbedingungen
Muß wegen falscher Angaben im Speditionsauftrag oder weil der Empfänger einer "unfrei"-Sendung die Zahlung des Frachtentgeltes verweigert, eine neue Rechnung erstellt werden, berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 10,- Euro. Gemäß HGB §407 Abs. 2 sind Rechnungen von MAT sofort zu begleichen und sofort nach erfüllter Leistung fällig. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, denen ein Einwand nicht entgegensteht. Für Porto und Papier berechnen wir 85 Cent je ausgestellte Rechnung.
9. Versicherung
Es besteht eine Waren- und Vermögensschadenversicherung (Transportversicherung) nach CMR mit 8,33 SZR neueste Fassung. Standard Sendungen national und Express Sendungen national und international sind automatisch bis 400 Euro Warenwert versichert. Internationale Standard Sendungen sind automatisch bis 100 Euro versichert. Dokumente sind bis maximal 50 Euro versichert. Bei höheren Werten kann durch Deklaration des Warenwertes auf dem MAT Frachtbrief eine weitergehende Transportversicherung eingedeckt werden. Versicherungsaufträge, die einen Versicherungswert von 400,- Euro übersteigen, werden erst nach ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung durch die MAT Paket- und Expressdienst wirksam. Schadenersatzansprüche können nur anerkannt werden, wenn bei Ablieferung ein entsprechender schriftlicher Vorbehalt angebracht wird. Allgemeine Vorbehalte wie "nicht kontrolliert" oder "unter Vorbehalt" bedeuten Mängelfreiheit.
Dem Auftraggeber obliegt die ausschließliche Verantwortung für die Innen- und Außenverpackung, sowie die Kennzeichnung der Sendung. Die Beförderung erfordert eine Verpackung, die die Ware geben die Beanspruchung einer automatischen Sortieranlage, klimatische Veränderungen und mechanischen Umschlag ( Fallhöhe von 88cm) schützt. Des weiteren ist vom Versender zu gewährleisten, das einen Zugriff auf den Inhalt nicht ohne Spuhrenhinterlassung möglich ist.
Eine Höherversicherung ist für Dokumente nicht möglich.
10. Paletten-Austauschgebühr
Grundsätzlich schließen wir den Tausch von Ladehilfsmitteln im Expressbereich aus. In Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache übernehmen wir den Tausch und den Rücktransport gegen eine Kostenerstattung von 10,- Euro pro Europalette und 60,- Euro pro Gitterbox zzgl. Kostenpauschale für die Rücklieferung.
11. Außergewöhnliche Kostensteigerung
Außergewöhnliche und unvorhersehbare Kostensteigerungen (z. B. bei Treibstoffen, Maut, Fähren) werden nach vorheriger Information dem Tarif zugeschlagen.
12. Gefährliche Güter
Die Annahme solcher Güter erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung mit der MAT Paket- und Expressdienst, wobei keine Laufzeitgarantie gegeben wird. Ausgeschlossen sind gefährliche Güter der Klassen 1 und 7.
13. Voluminöse Güter, besondere Abmessungen
Als voluminös gelten Güter, deren Volumengewicht höher ist als das Effektivgewicht. Die Berechnung des Volumengewichtes wird
auf der Basis 1 cbm = 200 kg bzw. 1 Lademeter = 1.200 kg durchgeführt. Zur Gewährleistung einer schnellen, sicheren Abwicklung bitten wir Sie, zur Übernahme von Einzelkolli, die mehr als 2,00 m lang oder 1,20 m breit oder 1,40 m hoch sind, MAT Paket- und Expressdienst vorab zu informieren. Bei Überschreitung eines Einzelmaßes wird ein Zuschlag gemäß Tarif angewendet.
14. Gewichtsvorgaben
Das Mindestgewicht für eine EFP (Euro-Flach-Palette) beträgt 150 kg. Bei einer GIBO (Euro-Gitterbox) wird von mindestens 250 kg ausgegangen. Packstücke über 30 kg sind auf einer Palette zu übergeben. Stimmen die Gewichts- und Maßangeben auf dem Frachtbrief nicht, werde die eventuelle entstehenden Mehrkosten dem Kunden automatisch nachberechnet.
15. Haftungsbegrenzung
Die Haftung für Beschädigungen und Verluste von Sendungen ist auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro beschädigtem oder in Verlust geratenem Kilogramm des Sendungsgutes begrenzt, maximal je Schadensfall 25.000 Euro. Ohne zusätzlich abgeschlossene Transportversicherung wird von einem Warewert von bis maximal 400 Euro bei nationalen Standard Sendungen, Express Sendungen national und international und 100 Euro bei internationalen Standrad Sendungen ausgegangen. Eine Haftung für wirtschaftliche Folgeschäden bei Laufzeitüberschreitung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
16. Ablieferung
Die Ablieferung erfolgt mit befreiender Wirkung für MAT an jede im Geschäft oder Haushalt des Empfängers anwesende Person, es sei denn, es bestehen begründete Zweifel an deren Empfangsberechtigung. MAT ist nicht verpflichtet, die Angaben des Empfängers duch Kontrolle eines Lichtbildausweises zu überprüfen. Die Lieferung erfolgt bis zur ersten verschlossenen Tür Straßenseite oder bei Palettenware bis Bordsteinkante. Der Empfänger ist bei Palettenware für das Entladen verantwortlich. Messesendungen werden grundsätzlich "frei Haus" abgefertigt. Da durch die Messeveranstalter die Zustellzeiten unterschiedlich geregelt werden können, bedarf die Abwicklung jeweils einer Absprache mit der MAT Paket- und Expressdienst. Eine Laufzeitgarantie entfällt aus diesem Grund. Zustellgebühren belasten wir ergänzend zu den MAT Tarifen. Hier ist eventuell anfallende Wartezeit zu berücksichtigen.
17. Abliefernachweis
Gegen Gebühr erhalten Sie von uns auf Anfrage, innerhalb von 4 Wochen nach Leistungsdatum, einen Abliefernachweis. Wenden Sie sich dazu an den MAT Paket- und Expressdienst Kundendienst.
18. Dokumentation
Der Speditionsauftrag/MAT Frachtbrief muss durch den Auftraggeber vollständig ausgefüllt werden. Für Fehler beim Ausfüllen der Formulare durch unser Personal haften wir nicht. Jedes Packstück ist mit einem Adressaufkleber zu markieren. Speditionsaufträge/MAT Frachtbriefe erhalten Sie kostenlos von der MAT Paket- und Expressdienst. Für Sendungen ins Ausland sind die entsprechenden Papier am Packstück zu befestigen. Andere Barcodes, alte oder anders lautende Anschriften, als die gewünschte, sind unkenntlich zu machen. Der MAT Frachtbrief ist deutlich auszufüllen, auch die Durchschläge müssen lesbar sein.
19. Zur besonderen Beachtung
1.
Ihre Güter müssen speziell für Umschlag und LKW-Transport tauglich verpackt sein. Ab 30 kg ist die Ware auf Palette zu verpacken.
2.
Unsere Laufzeiten können nur eingehalten werden, wenn die gesamte speditionelle Abwicklung unter der Regie von MAT Paket-und Expressdienst verläuft. Ist ein Empfangsspediteur oder Selbstabholer vorgeschrieben, endet die Laufzeitzusage bei Ankunft der Sendung an der Empfangsniederlassung.
3.
Die Empfangsstelle muß bei Express OvernightExpress mindestens 90 Minuten vor der gebuchten Zustelloption für die Entgegennahme der Sendungen bereitstehen (z.B. ab 07.30 Uhr für eine Anlieferung vor 09.00 Uhr). Die Zustellung beginnt Montag ab 7:00 Uhr und endet Freitag um 18.30 Uhr.
4.
Die dem Beförderungsmonopol der Post unterliegenden nationalen Sendungen werden nicht akzeptiert.
5.
Ist keine Laufzeit/Serviceart auf dem MAT Frachtbrief angegeben, wird die Sendung als "Ware" über die Serviceart "StandardPaket" transportiert. Wird die gewünschte Destination bei internationalen Standard Sendungen nicht angeboten, wird die Sendung als Luftfracht verschickt.
6.
Auch in einem hochwertigen Sammelverkehr verbleiben Restrisiken. Besonders Express Sendungen müssen an der Hotline angemeldt werden. Wurde die Sendung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder bis 17:00 Uhr abgeholt müssen Sie die Hotline anrufen.
7.
Aus abwicklungstechnischen Gründen müssen sendungsbegleitende, für Dritte bestimmte Unterlagen (z. B. Lieferscheine) unmittelbar und sicher am Sendungsgut befestigt sein.
8.
Die Vorgaben, die Sie unter Wichtige Informationen finden, sind ebenfalls fester Bestandteil unserer AGBs.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.
Stand: 01.09.2009. Gültig in der jeweils neuesten Fassung.
Änderungen vorbehalten.
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